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Wie gut (schlecht) funktioniert das Netzwerkdurchsuchungsgesetz?

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Am 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft getreten. Der ehemalige Bundesjustizminister Heiko Maas wollte damit Hasskommentare und Hetze vorwiegend in sozialen Netzwerken bekämpfen. Mit hohen Strafen müssen seither Betreiber wie Facebook rechnen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen. Zu Recht wurde kritisiert, dass man damit hoheitliche Aufgaben des Staates in die Verantwortung privatwirtschaftlicher Unternehmen überträgt. Die Entscheidung, ob Inhalte strafrelevant sind, sollte den staatlichen Justizbehörden vorbehalten bleiben.

Aber wie funktioniert das sogenannte Facebook- Gesetz in der Praxis? Am Beispiel einer jungen Frau, die ins Visier einer dubiosen Facebook- Bande geraten ist, wird deutlich, dass dieses Gesetz keinerlei Wirkung zeigt.

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Das Bild ist eine Montage aus einem ehemaligen Profilbild des „Opfers“. Da dieses Foto ohne Genehmigung der Urheberin verwendet wurde und diese sogar die Verwendung ausdrücklich untersagt hat, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Zusätzlich werden Unterstellungen getätigt, die nicht in vollem Umfang den Tatsachen entsprechen. Da etliche Kommentare in höchstem Maße beleidigend sind, kann auch davon ausgegangen werden, dass der gesamte Beitrag ausschließlich der Hetze und Diffamierung einer Person dient. Juristisch korrekt behandeln sollte das natürlich ein staatliches Gericht. Doch wie verfährt Facebook als richterliche Instanz damit? Der einzig mögliche Meldeprozess bei Facebook wurde mehrfach von mehreren Personen angestoßen.

Die Möglichkeiten hierbei sind begrenzt.

Man wird durch mehrere Menüs geleitet, die eher selten abbilden, was eigentlich beanstandet wird.

Was es nützen soll, wenn man Hasskommentare und Beleidigungen entfernt haben möchte, indem man die beanstandete Seite einfach ignoriert (Seite blockieren oder Seite nicht mehr abonnieren), zeugt schon quasi von bewussten Täterschutz. Doch wie beurteilt Facebook diesen Sachverhalt?

Der Fall ist so offensichtlich und dennoch entscheidet Facebook zugunsten der Hetzer…

Hintergründe zu diesem speziellen Fall sind hier zu finden: Darf es ein bisschen Volksverhetzung sein?

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Der schmale Grat zwischen Heiko Maas und der Zensur.

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Am Freitag, 19. Mai 2017 stellte der Bundesminister für Justiz, Heiko Maas (SPD), seinen Gesetzentwurf gegen #Hatespeech und #Fakenews im Internet dem Bundestag vor.

Das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz erntete von quasi allen Seiten vernichtende Kritik.  Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, wie  das Werk   mit  Titel eigentlich heißt,  zeigt eklatante Mängel. Einerseits sind die Bestrebungen von Host Providern wie Twitter und Facebook deutlich zu nachlässig, geltendes Recht durchzusetzen, andererseits gibt es demzufolge aber bereits Gesetze, die solche Dinge regeln.

Die Gefahr ist riesig, dass Zensur stattfinden könnte, wenn der Staat die Verantwortung, dieses Recht durchzusetzen, auf jene Unternehmen verlagert. Damit überträgt man in gewisser Weise die Exekutive sowie die Judikative in die Verantwortung von privatwirtschaftlichen Akteuren.

Die Argumente des Bundesjustizministers klingen entsprechend kümmerlich:

Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungsfreiheit.

Damit gelingt ihm kaum ein überzeugendes Gegenargument auf Befürchtungen, dass die Meinungsfreiheit untergräbt. Und ausgerechnet die Facebook- Seite von Heiko Maas dokumentiert bereits vorab, wie sich diese Zensur dann flächendeckend auswirken könnte.

Quelle: https://www.facebook.com/michael.hinrichs.982/posts/1573313019378033
Quelle: https://www.facebook.com/michael.hinrichs.982/posts/1573313019378033

Nun besitzt jeder Betreiber einer eigenen Internetpräsenz eine Art Hausrecht und kann frei darüber entscheiden, was dort erscheint oder eben nicht.  Bei strafbaren Inhalten ist der Betreiber sogar dazu verpflichtet, diese zu entfernen. Das wird mit dem Netzdurchsetzungsgesetz dann extrem straff verknüpft und die Betreiber werden einfache Maßnahmen ergreifen, die idealerweise automatisch funktionieren. Hierfür existieren sogenannte Filterlisten, womit man vorab ein Sperrwerk erstellen kann. Wortlisten entscheiden dann darüber, ob ein Beitrag bzw. Kommentar überhaupt veröffentlicht wird. Bei Facebook stellt sich diese Form der Filterung, wie man am obigen Beispiel eindrucksvoll erkennen kann, bisweilen bizarr dar. Die beanstandeten Beiträge werden für den Kommentator selbst angezeigt, aber andere Nutzer sehen dessen Beitrag nicht. Das erzeugt zumindest Verwirrung und zu Recht auch Ärger, wenn der gefilterte Kommentar keineswegs Beanstandens wert ist. Viele Facebook- Seiten bedienen sich inzwischen dieser Filtermethoden…

Bereits ohne dieses Gesetz bedienen sich die Betreiber von interaktiven Internetpräsenzen merkwürdiger Praktiken, nach welchen Kriterien Kommentare ausgefiltert werden. Ein Beispiel von der Internetseite des Medien- Portals Focus verblüfft.

So wirklich nachvollziehbar ist die Ablehnung dieses Kommentars nicht. Keiner der 4 genannten Gründe trifft zu. Darf man ein solches Vorgehen als Willkür bezeichnen? Ist es womöglich auch schon Zensur? Zeigen diese Beispiele nicht schon exemplarisch, dass die Meinungsfreiheit mindestens genauso eingeschränkt wird wie das nicht konsequente Verfolgen von Hassbotschaften und Beleidigungen. Der Unterschied besteht vorwiegend darin, dass es nur jene erfahren, die davon betroffen sind. Und wen wundert es da noch, wenn manche dieser Betroffenen ihrer Wut freien Lauf lassen?

Die gängige Praxis zeigt, es wird nicht zu viel gelöscht, sondern leider viel zu wenig gelöscht.

Das zweite Argument von Herrn Maas für seinen Gesetzesentwurf verliert durch solche Filtermethoden bereits jegliche Kraft.  Theoretisch müsste ein weiterer Gesetzentwurf erstellt werden, der die Meinungsfreiheit gegen unberechtigte Zensur verteidigt…

Oder man setzt einfach nur die geltenden Gesetze konsequent um…

 

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„Hatespeech“ Gesetzentwurf von und mit Maas aber ohne Ziel

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legt nun einen Gesetzentwurf vor, der Hass, Hetze und Falschmeldungen im Internet reglementieren soll.

So wie dieser Entwurf es vorsieht, wird dadurch die freie Meinungsäußerung nachhaltig beschnitten. Denn welcher Internetkonzern möchte schon 50 Millionen Euro Strafe zahlen, wenn man nicht den Vorgaben dieses Gesetzes Folge leistet?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Beschwerden von Nutzern in sozialen Medien wie Facebook oder Twitter innerhalb von 24 Stunden juristisch bewertet und gegebenenfalls die beanstandeten Inhalte gelöscht werden. Ein solches Vorhaben als ambitioniert zu bezeichnen, ist im Vergleich zur üblichen Dauer von juristischen Auseinandersetzungen sogar noch untertrieben.

Zweifelsohne hat sich die Diskussionskultur im Internet in eine dramatisch bemitleidenswerte Richtung entwickelt.  Die Entscheidungsbefugnis unzähliger juristisch nicht eindeutiger Sachverhalte an Privatunternehmen zu übertragen, ist vermutlich sogar verfassungswidrig.  Anhand von einigen konkreten Fällen wird das deutlich:

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Ist ein derartiger Kommentar nun bereits eine strafrelevante Beleidigung oder ein akzeptabler Ratschlag? Beurteilen sollen solche Fälle für Facebook zukünftig etwa 600 Mitarbeiter der Bertelsmann Tochter- Firma Arvato ohne juristische Ausbildung zu einem Gehalt knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Für nicht eindeutige Fälle haben die Bearbeiter immerhin nach Vorstellung von Bundesjustizminister Maas 7 Tage Zeit. Man benötigt allein bei Facebook keine 5 Minuten, um kritische Kommentare aufzuspüren. Man darf also davon ausgehen, dass jeder Mitarbeiter täglich hunderte Fälle zu bearbeiten haben wird.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Vermutlich ist diese Art der Beleidigung noch zu den harmlosen Äußerungen zu zählen?

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

 

Eine kleine Sammlung von Facebook- Kommentaren demonstriert, wie schwierig eine juristisch kompetente Einschätzung werden kann und wie weltfremd dieser Gesetzentwurf wirkt.

Sicher klingt es utopisch, dass jeder dieser Kommentare letztendlich auch juristisch verfolgt wird. Das würde die ohnehin überlasteten Justizbehörden ins Chaos stürzen. Es ist also eher davon auszugehen, dass eine Löschorgie einsetzen wird und auch viele Beiträge, die eigentlich nicht zu beanstanden sind, dieser Praxis zum Opfer fallen werden. Der Rechtsstaat löst sich damit auf…

 

 

 

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Friede, Freude, Ukrainekuchen

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US- Präsident Barack Obama wurde kurz nach seinem Amtsantritt der Friedensnobelpreis verliehen. Das roch förmlich nach Satire, dennoch meinte es das Nobelpreiskomitee bitter ernst. Offensichtlich wünschte man sich einen Messias herbei, der das amerikanische Militär endlich von den Brandherden, die sie maßgeblich selbst entzündet hatte, zurück pfeifen würde. Der erste farbige Präsident in der Geschichte der Vereinigten Staaten muss schließlich ein Zeichen setzen, dachten sich die Preisverleiher erwartungsvoll. Jede andere Überlegung grenzt an Senilität.

Quelle: http://www.telegraph.co.uk/
Quelle: http://www.telegraph.co.uk/

Seinen Erwartungen wurde der amerikanische Präsident in keiner Weise gerecht. Es ist schwierig, sich keinen Spekulationen hinzugeben, doch spricht man inzwischen offen von einem neu entflammten „kalten“ Krieg zwischen den sogenannten Supermächten Amerika und Russland. Das Spielfeld für diese Schlacht heißt übrigens Ukraine, Obamas Gegenspieler Wladimir Putin. So sieht es offenkundig die Geschichtsschreibung vor. Weil jedoch Obama samt seiner Verbündeten in der NATO alles andere als glaubwürdige Friedenspolitik offenbaren, darf man nicht vergessen, dass Herr Putin im Grunde ein Despot ist. Es sollte sich nicht die Frage stellen, ob eine gut funktionierende Diktatur einer leider miserabel gelebten Demokratie vorzuziehen sei. Nur weil auf Seiten des Westens eklatante Fehler im Ukraine- Konflikt begangen wurden, wird dadurch das Handeln der Gegenseite nicht besser.

Die Menschen in der Ukraine sind die Leidtragenden, nach deren Wünschen sich eigentlich alle Konfliktparteien richten sollten. Man sollte sich demnach nicht von all jenen Propaganda- Bemühungen beeinflussen lassen, die eigene Sympathie nach West oder Ost zu verlagern. Die Solidarität sollte einzig den Betroffenen gelten und keinesfalls den politischen und militärischen Drahtziehern, welche förmlich nach moralischer Rechtfertigung für ihr verwerfliches Handeln hecheln und dabei weder auf Lügen oder Intrigen verzichten. Leider sind wir an einem Punkt angelangt, der konsequentes Hinterfragen jeglicher Protagonisten beider Konfliktparteien verlangt.

Nun ist der Mensch bekanntermaßen ein Herdentier und folgt blind der Tradition von Lemmingen fremdbestimmten Leitfiguren. In Deutschland repräsentieren insbesondere die Wähler der großen Volksparteien jene possierlichen, jedoch auch ziemlich naiven, mausverwandten Wühltiere. Dass jenes Verhalten des Massenselbstmordes von Lemmingen ebenso eine Illusion ist, wie der Glaube an verantwortungsbewusstes Handeln unserer Regierungsvertreter, sollte endlich etwas Speicherplatz in der Festplatte  von Wählerhirnen finden.

Aktuell liefert Heiko Maas (SPD), einstiger Padawan (Synonym für „Schüler“ aus dem Star Wars Universum) vom ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten und Ex- Linken- Parteichefs Oskar Lafontaine, der in seinem Bundesland nie politisch überzeugen konnte, den Beweis für umfassende Inkompetenz als Justizminister. Sollte Herr Maas nicht an Blitzdemenz leiden, müsste ihm schließlich bewusst sein, warum Edward Snowden einer nach Moskau anreisenden Delegation des entsprechenden Untersuchungsausschusses nicht Rede und Antwort stehen kann. Es wäre ein Zeichen der eigenen Staatssouveränität, Herrn Snowden in Deutschland zu befragen und ihm Immunität gegenüber den USA und einem in diesem Fall absurden Auslieferungsvertrag zu zu sichern.

Da wurden durch Edward Snowden ungeheuerliche Schnüffelaktionen diverser Geheimdienste detailliert nachgewiesen, während die Bundesregierung zunächst die massenhaften Ausspähungen leugnete und später zu relativieren versuchte. Damit reiht Herr Maas sich nahtlos in die unfähige Regierungsmannschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel(CDU) ein, deren einstige Lakaien, Ex- Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) und Ex- Innenminister Hans- Peter Friedrich(CSU), den NSA- Untersuchungsausschuss zu verhindern versuchten und die Ausmaße der Spionagetätigkeiten klein reden wollten.

Man kann sich nicht dem Eindruck erwehren, dass in dieser Angelegenheit die Bundesregierung die eigene Inkompetenz mit aller Gewalt zu vertuschen versucht und sich dabei weltweit lächerlich macht, denn tiefer kann man gar nicht mehr im Arsch des amerikanischen Präsidenten stecken, wodurch dieser alsbald Würgereflexe durch den von unten herannahenden Haaransatz unserer Bundeskanzlerin bekäme.

Die erst kürzlich durchgeführte Europa- Wahl bestätige einmal mehr, dass die Mehrheit der Deutschen lieber konservativ belogen und betrogen wird anstatt ihre Wohlstandslethargie der Gerechtigkeit und des eigenen Gesichtsverlustes wegen verlassen würde. Wer sich jetzt angepisst oder denunziert fühlt, darf sich gerne mit konstruktiven Gegenargumenten zur Wehr setzen. Dieses Volk ist doch selbst daran schuld, dass wir den Führungseliten folgen und in den Abgrund stürzen, während diese jedoch immer einen Fallschirm besitzen. Nicht die Lemminge sind blöd…

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