Maximallohn für Parlamentarier

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Nachdem die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD endlich im Bundestag den Mindestlohn von 8,50 € beschlossen hat und der Arbeitgeberlobby diverse Zugeständnisse einräumte, ist es nun an der Zeit, über die Entgelte jener Volksvertreter zu verhandeln.
Um einen fairen Vergleich anbringen zu können, muss man allerdings die Ausnahmefälle beim Mindestlohn genauer betrachten.

Cent
Quelle: Deutsche Bank

Da wären zum Beispiel jene Zeitungszusteller. Nicht allein in meinem Umfeld übernehmen diesen Job oftmals Schüler, die sich dadurch ihr Taschengeld aufbessern möchten. Und genau in dieser Kategorie bewegt sich auch in der Regel die Bezahlung für diesen Job. Genau genommen könnte man hierbei in einigen Fällen von geduldeter Kinderarbeit durch die Erziehungsberechtigten reden. Gelegentlich darf ich leicht schmunzelnd beobachten, wie das unmittelbare familiäre Umfeld jenes Schülers sich an dieser Aufgabe abarbeitet bis man genervt oder überfordert diese Tätigkeit an den nächsten Protagonisten abgibt. Es ist eben eine reine Nebentätigkeit, die man nur mit ausreichend überflüssiger Freizeit bewältigen kann. Krank darf man übrigens nicht werden, denn diese Form der Arbeitsunfähigkeit gehört nicht ins Tätigkeitsprofil eines Zeitungszustellers auf Basis eines 450€- Jobs.
Die sogenannten Minijobs sind insbesondere für die Arbeitgeber lukrativ, sparen sie dadurch doch Sozialabgaben und die dazugehörigen Verpflichtungen. Dieses Modell der quasi gesetzlich legitimierten Schwarzarbeit besitzt auch auf Arbeitnehmerseite durchaus Wohlgefallen. Jenseits der Finanzbehörden lässt sich unbürokratisch schnelles Geld verdienen. Ist man darauf nicht angewiesen und die zusätzlichen Einnahmen dienen einzig dem persönlichen Luxusgewinn, hat diese Beschäftigungsform durchaus ihre Berechtigung.
Anders sieht die Sache aus, wenn Hartz 4- Empfänger mit solchen geringfügigen Beschäftigungen ihnen Unterhalt „aufstocken“ wollen. Da erreicht man schnell die Grenze, wo dieser Zusatzverdienst angerechnet wird. Die Begründung ist durchaus plausibel, denn schließlich soll ein Arbeitsloser ja nicht von Beruf Arbeitsloser sein. Aber auch gleichzeitig offenbart sich der Irrsinn dieser Methodik. Würde man jene geringfügig Beschäftigten entsprechend entlohnen, also ihnen den Mindestlohn zahlen, wären sie schließlich nicht mehr arbeitslos. Politisch scheint dies aber nicht gewollt zu sein…
Neben Zeitungszustellern sind allerdings auch Saisonarbeiter, Praktikanten sowie Minderjährige im Fokus jener Politiker der Wirtschaftsflügel von CDU/CSU, die auf weitreichende Ausnahmeregelungen drängen. Ob Praktika generell entlohnt werden müssen, ist durchaus diskussionswürdig, unterscheidet man schließlich zwischen berufsbildenden Pflichtpraktika und jenen, die zur Steigerung der Erfolgschancen bei Umschülern und Umsteigern absolviert werden.
Ebenso wie bei Saisonarbeitern sind es oft bürokratische Hürden, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Weg stehen. Das könnte man ändern, wenn man denn wollte…
Perfide empfinden es viele Menschen, insbesondere die Betroffenen selbst, wenn ausgerechnet jene Volksvertreter, die selbst weit weg von der Lebensrealität eines Arbeitnehmers, dessen Leistung unter Mindestlohn gewürdigt wird, über deren Existenzgrundlage entscheiden.

Mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von derzeit 8252€ (Stand Juni 2014), die zwar versteuert werden muss, aber immerhin von Abgaben zu Renten- & Arbeitslosenversicherung befreit ist, lässt sich kaum nachvollziehen, wie ein Hartz- 4 Empfänger haushalten muss. Hinzu kommt noch die Amtsausstattung, womit die steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von aktuell 4202€ den größten Posten darstellt. Die kostenlose Nutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn incl. Schlafwagen sowie Inlandsflüge werden noch durch die Bereitstellung von Büroräumen samt Ausstattung und einer Mitarbeiterpauschale für Angestellte ergänzt. Dazu zählen sogar Mitarbeiter in den Wahlkampfbüros, die im Prinzip Parteiarbeit erledigen und keineswegs im Sinne des Mandats tätig sind. Bestimmte Posten, wie Fraktionsvorsitzende(r) erhöhen diese Entgelte für manche Abgeordnete zusätzlich um einen nicht zu unterschätzenden Betrag.

Man braucht keine Neiddebatte anzuzetteln, um zu erkennen, dass man als Parlamentarier finanziell unabhängig ist. Das ist im Prinzip auch so gewollt, denn ein Abgeordneter soll in seinen Entscheidungen unabhängig bleiben und nur nach seinem Gewissen entscheiden. Dass dies eine Wunschvorstellung ist, die permanent missachtet wird, braucht man nicht näher zu erläutern. Allein der Umstand, dass seit Jahren ein Antikorruptionsgesetz nicht ratifiziert wird, ja eigentlich sogar massiv unterbunden wird, zeigt deutlich, dass ein Großteil jener Volksvertreter gar nicht die Absicht hat, das Volk zu vertreten, sondern sich an ihm zu bereichern.
Man stelle sich vor, ein Parlamentarier würde insgesamt nur noch 6000€ netto verdienen, was ja gegenüber einem Normalsterblichen definitiv kein Hungerlohn wäre. Wäre es nicht so, dass dann nur noch Abgeordnete in den Parlamenten sitzen würden, die tatsächlich aus Überzeugung und nicht wegen des Geldes wegen, diese durchaus schwierige Aufgabe ausüben würden?

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