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Der schmale Grat zwischen Heiko Maas und der Zensur.

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Am Freitag, 19. Mai 2017 stellte der Bundesminister für Justiz, Heiko Maas (SPD), seinen Gesetzentwurf gegen #Hatespeech und #Fakenews im Internet dem Bundestag vor.

Das sogenannte Netzdurchsetzungsgesetz erntete von quasi allen Seiten vernichtende Kritik.  Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, wie  das Werk   mit  Titel eigentlich heißt,  zeigt eklatante Mängel. Einerseits sind die Bestrebungen von Host Providern wie Twitter und Facebook deutlich zu nachlässig, geltendes Recht durchzusetzen, andererseits gibt es demzufolge aber bereits Gesetze, die solche Dinge regeln.

Die Gefahr ist riesig, dass Zensur stattfinden könnte, wenn der Staat die Verantwortung, dieses Recht durchzusetzen, auf jene Unternehmen verlagert. Damit überträgt man in gewisser Weise die Exekutive sowie die Judikative in die Verantwortung von privatwirtschaftlichen Akteuren.

Die Argumente des Bundesjustizministers klingen entsprechend kümmerlich:

Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungsfreiheit.

Damit gelingt ihm kaum ein überzeugendes Gegenargument auf Befürchtungen, dass die Meinungsfreiheit untergräbt. Und ausgerechnet die Facebook- Seite von Heiko Maas dokumentiert bereits vorab, wie sich diese Zensur dann flächendeckend auswirken könnte.

Quelle: https://www.facebook.com/michael.hinrichs.982/posts/1573313019378033
Quelle: https://www.facebook.com/michael.hinrichs.982/posts/1573313019378033

Nun besitzt jeder Betreiber einer eigenen Internetpräsenz eine Art Hausrecht und kann frei darüber entscheiden, was dort erscheint oder eben nicht.  Bei strafbaren Inhalten ist der Betreiber sogar dazu verpflichtet, diese zu entfernen. Das wird mit dem Netzdurchsetzungsgesetz dann extrem straff verknüpft und die Betreiber werden einfache Maßnahmen ergreifen, die idealerweise automatisch funktionieren. Hierfür existieren sogenannte Filterlisten, womit man vorab ein Sperrwerk erstellen kann. Wortlisten entscheiden dann darüber, ob ein Beitrag bzw. Kommentar überhaupt veröffentlicht wird. Bei Facebook stellt sich diese Form der Filterung, wie man am obigen Beispiel eindrucksvoll erkennen kann, bisweilen bizarr dar. Die beanstandeten Beiträge werden für den Kommentator selbst angezeigt, aber andere Nutzer sehen dessen Beitrag nicht. Das erzeugt zumindest Verwirrung und zu Recht auch Ärger, wenn der gefilterte Kommentar keineswegs Beanstandens wert ist. Viele Facebook- Seiten bedienen sich inzwischen dieser Filtermethoden…

Bereits ohne dieses Gesetz bedienen sich die Betreiber von interaktiven Internetpräsenzen merkwürdiger Praktiken, nach welchen Kriterien Kommentare ausgefiltert werden. Ein Beispiel von der Internetseite des Medien- Portals Focus verblüfft.

So wirklich nachvollziehbar ist die Ablehnung dieses Kommentars nicht. Keiner der 4 genannten Gründe trifft zu. Darf man ein solches Vorgehen als Willkür bezeichnen? Ist es womöglich auch schon Zensur? Zeigen diese Beispiele nicht schon exemplarisch, dass die Meinungsfreiheit mindestens genauso eingeschränkt wird wie das nicht konsequente Verfolgen von Hassbotschaften und Beleidigungen. Der Unterschied besteht vorwiegend darin, dass es nur jene erfahren, die davon betroffen sind. Und wen wundert es da noch, wenn manche dieser Betroffenen ihrer Wut freien Lauf lassen?

Die gängige Praxis zeigt, es wird nicht zu viel gelöscht, sondern leider viel zu wenig gelöscht.

Das zweite Argument von Herrn Maas für seinen Gesetzesentwurf verliert durch solche Filtermethoden bereits jegliche Kraft.  Theoretisch müsste ein weiterer Gesetzentwurf erstellt werden, der die Meinungsfreiheit gegen unberechtigte Zensur verteidigt…

Oder man setzt einfach nur die geltenden Gesetze konsequent um…

 

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