Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung

Share Button

Seit der Flüchtlingskrise, den Aktivitäten von PEGIDA und dem fulminanten Erfolg der AFD(Alternative für Deutschland) ist ein eklatanter Anstieg von Hasskommentaren, Hetze gegen Migranten sowie beleidigende und schmähende Äußerungen vorwiegend in sozialen Netzen wie Facebook zu verzeichnen.

Satire- Moderator Jan Böhmermann forderte mit seinem Schmähgedicht sowohl den türkischen Präsidenten  Recep Tayyip Erdogan als auch die deutsche Justiz heraus. Immerhin strafrechtlich hat letztere Instanz dem Berufssatiriker die Absolution gegen den überfälligen Majestätsbeleidigungsparagraphen erteilt.

An gänzlich anderer Front kämpft Bundesjustizminister Heiko Maas gegen Hetze im Internet und findet in Facebook nicht wirklich einen verlässlichen Partner. Da werden willkürlich freizügige Bilder eher entfernt als eindeutig rechtspopulistische Parolen oder menschenverachtende Beiträge.

Gelegentlich trifft jene recht undefinierbare Keule der Strafverfolgung auch Leute, die mehr oder minder ihren Unmut über diverse Geschehnisse verbal bis optisch radikal darbieten.

So etwas kann heftige Konsequenzen haben, wie folgender Bescheid zeigt:

strafbefehl2

Gegenstand dieser Anzeige war ein Bild, welches ein Facebook- Nutzer auf seinem Profil veröffentlichte. Das Bild ist aus Gründen des Selbstschutzes unkenntlich gemacht worden.

multiculti1Man muss gestehen, was auf der Abbildung zu sehen und zu lesen ist, ist mindestens provokant. Ob es tatsächlich bereits Volksverhetzung darstellt, müssen allerdings Richter entscheiden. Es geht auch nicht um die Bewertung der Karikatur, sondern um den Umstand, dass dieses Bild auf vielen weiteren Internetpräsenzen offensichtlich ohne jegliche Konsequenz veröffentlicht werden darf. Woher soll also ein einzelner Facebook- Nutzer wissen, dass ausschließlich er sich damit strafbar macht?

Im Übrigen ist das Bild nur ein Ausschnitt aus einem anderen Bild und somit auch aus dem Zusammenhang gerissen.

multiculti2Das Bild findet man auf etlichen rechtspopulistischen oder rassistischen Internetpräsenzen, bei Twitter macht es ebenso die Runde wie bei Facebook. Soll nun ein einzelner Internetnutzer exemplarisch für alle anderen bestraft werden? War das Schmähgedicht eines prominenten Moderators weniger hetzerisch als jene Karikatur? Sind die Mohammed Karikaturen weniger provokant und nicht beleidigend? Wo sollen denn die Maßstäbe angelegt werden, wann eine Grenze von der Meinungsfreiheit zur Volksverhetzung oder immerhin zur Beleidigung überschritten wird?

Die sachliche Diskussionskultur musste weitgehend aggressiven Verbalattacken Platz machen. Das ist nicht schön und der Anspruch auf eine grundgesetzliche Meinungsfreiheit wird leider oft überstrapaziert. Allerdings endet jene Meinungsfreiheit bei den Persönlichkeitsrechten, die vom Artikel 1 GG abgeleitet werden. Sofern die Karikatur, welche im Prinzip Muslime als ausbeutende Meute präsentiert, die sogar vom deutschen Rechtsstaat noch gegen die eigenen Bürger verteidigt werden, den Straftatbestand der Volksverhetzung  darstellt, hat sich genau jener Rechtsstaat selbst disqualifiziert.

Ein Bundesjustizminister kann ohne jegliche Konsequenz Einfluss auf laufende Verfahren nehmen (netpolitik.org). Ein Bundesinnenminister darf vor laufenden Kameras selbst erfundene Zahlen über Flüchtlinge präsentieren, ohne dass es die geringsten Folgen hat. Wer kann es also manchen Leuten übel nehmen, wenn sie ihren Frust gelegentlich ins asoziale Netz kippen? Vor dem Gesetz sind alle gleich und manche gleicher…

Wer sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, hat in solchen Fällen keine gute Karten. Drogendealer am Frankfurter Hauptbahnhof oder Diebe in der Fussgängerzone brauchen sich weniger vor der Justiz zu fürchten als Facebook- Nutzer oder Blogger. Es läuft etwas gewaltig falsch in diesem Land…

Share Button

Hass macht kurzsichtig!

Share Button

Heutzutage muss man inzwischen satirische Beiträge als solche sehr auffällig etikettieren. Das soll mit diesen einleitenden Worten somit geschehen sein.

asylbewerbung

Ein extrem provokantes Bewerbungsschreiben eines imaginären Taliban spiegelt im Grunde die wahnwitzige Vorstellung von nicht wenigen Menschen in Deutschland wieder, die aufgrund der Flüchtlingskrise den Untergang des Abendlandes prophezeien. Alle Vorurteile sind darin auf die wesentlichen Elemente komprimiert. Die Angst vor einer islamistischen Bedrohung ist real und fiktiv zugleich. Das World Trade Center stürzte am 11. September 2001 nach einem Terroranschlag in sich zusammen und die Welt war fortan eine andere. Die islamistische Bedrohung war seither allgegenwärtig. Die Zuspitzung der Flüchtlingskrise 2015 durch eine regelrechte Völkerwanderung verbreitet Phobien diverser Art. Terroristen würden sich unter die Flüchtlingsströme mischen bis hin zu einer gezielten religiösen Unterwanderung befindet sich so ziemlich alles an Absurditäten im Portfolio von Rassisten, Rechtspopulisten und Verschwörungstheoretikern. Nicht zufällig wird die Anspielung auf ein deutsches Rüstungsunternehmen in das skurrile Bewerbungsschreiben eingebunden. Die Ursachen für die Flüchtlingskrise sollen nach Ansicht diverser Buchautoren und Historiker angeblich bis ins Jahr 1951 zurück reichen, als die sogenannte Abandan- Krise die Erdöl- Lieferungen in die Industrienationen empfindlich beeinträchtigte. Der damalige iranische Premierminister Mohammad Mossadegh verfolgte  eine völlige Neuausrichtung der iranischen Politik, weitgehend losgelöst von den primären Interessen der USA und Großbritanniens. Es ist kein Geheimnis, dass der iranische Premierminister (Operation Codename Ajax) maßgeblich durch eine CIA- Intervention gestürzt wurde. Nicht wenige aufmerksame Beobachter halten diese Ereignisse für den Beginn einer beispiellosen Destabilisierung des Nahen- und Mittleren Ostens, der weitere Konflikte (Irak, Afghanistan, arabischer Frühling) nach sich zog.

Ursache und Wirkung politischer und wirtschaftlicher Interessen können fatale Ausmaße erreichen und in ihrer Komplexität kaum noch erfasst werden. Die Perspektive auf die Flüchtlingskrise verändert sich mit dem Wissen über die Zusammenhänge. Wer sind die Guten und wer sind die Bösen?

Share Button

Zweiklassenmedizin?

Share Button

Nein, ich kann nicht behaupten, dass ich als gesetzlich versicherter Kassenpatient nicht eine adäquate medizinische Versorgung erhalten würde.

Es ist ärgerlich und bisweilen aufdringlich, wenn mir in Arztpraxen Zusatzleistungen angeboten werden, die ich extra bezahlen soll. Vermutlich bin ich nicht der Einzige, der das bestätigen kann? Da fehlt dem Laien schlichtweg das Urteilsvermögen, ob diese Zusatzleistungen sinnvoll sind oder gar medizinisch notwendig. Zuweilen bekommt man sogar den Eindruck, dass manche Zusatzangebote allein dazu dienen, das Arzthonorar aufzubessern.

Beim Lungenfacharzt, in Fachkreisen auch Pneumologe genannt, wurde ich neulich regelrecht dazu genötigt, so eine Untersuchung (NO- Messung) durchführen zu lassen, die nach Aussagen des Arztes für eine optimale Diagnose unverzichtbar wäre. Meine Krankenkasse sieht das allerdings völlig anders. So habe ich durchaus widerwillig 10 Euro bar bezahlt, schließlich will man ja nicht wegen des eigenen Geizes vorzeitig den Tulpenzwiebeln in deren natürlichem Lebensraum zum Untermieter werden.

Diese Stickstoffmonoxid- Messung wird in etwa so beschrieben:

Um diesen Wert zu bestimmen pusten die Patienten in ein kleines Gerät. Durch wiederholte Bestimmungen kann sehr gut eine Asthmakontrolle durchgeführt werden.

Nun war ich allerdings nicht wegen eines Asthma- Leidens beim Pneumologen. Der Klassiker ist übrigens die gründliche Zahnreinigung beim Zahnarzt.

Schließlich habe ich dann doch noch einen Nachweis gefunden, wo Privatpatienten gegenüber Kassenpatienten bevorzugt behandelt werden. Es ist sicher kein Geheimnis und für viele Menschen gefühlte Realität, dass Privatversicherte schneller Termine erhalten als Kassenpatienten.

 

Diese Online- Terminvergabe eines Facharztes zeigt sehr eindrucksvoll, das die gefühlte Realität auch die gelebte ist. Wer einen Termin auf diese Weise vereinbaren will, muss zunächst angeben, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Die Termine für Privatversicherte sind nicht nur zeitlich früher zu bekommen, auch die Anzahl pro Woche ist höher.

 

Über die Qualität der Behandlung sagt das nichts aus, aber es wird deutlich, dass Privatpatienten hierbei bevorzugt werden.

Share Button

Facebook versus Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Share Button

Seit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten ist, kann man beim weltweit größten Betreiber sozialer Netzwerke spüren, wie unbeholfen die womöglich unterbezahlten und juristisch nicht versierten Mitarbeiter von Facebook reagieren. Selbst wurde ich auch unlängst „Opfer“ dieses Irrsinns…

In einer Diskussion wurde ich plötzlich in beleidigender Form angegriffen, weil einer der Kommentatoren augenscheinlich meine Ansichten nicht passten:

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

 

 

 

 

 

 

Das hier war der Anlass für die Verbalattacken:

Darauf folgten diese Antworten:

Quelle: Facebook (gelöscht)
Quelle: Facebook (gelöscht)
Quelle: Facebook (gelöscht)
Quelle: Facebook (gelöscht)
Quelle: Facebook (gelöscht)
Quelle: Facebook (gelöscht)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Den bis dahin letzten Kommentar habe ich schließlich per Screenshot ausgeschnitten sowie an diversen Stellen markiert und auf meinem eigenen Facebook- Profil als Beitrag veröffentlicht, weil die tragische Komik dieses Kommentars so amüsant wirkte, dass ich die vorherigen Beleidigungen quasi ignorierte.

Quelle: Facebook (gelöscht)
Quelle: Facebook (gelöscht)

 

 

 

 

 

Der so vorgeführte Benutzer fand das weniger lustig und drohte per Kommentar unter meinem Facebook- Beitrag mit einer Meldung bei Facebook und einer Anzeige. Bizarr war für mich die Vorstellung, dass jemand, der mich nachweislich mehrfach beleidigte, mich nun dafür anzeigen wollte, weil ich in seinen Augen der „Täter“ war.  Auf eine Strafanzeige warte ich mit Gelassenheit. Jedoch, dass diese Person bei Facebook Erfolg haben würde, indem er mich dort meldete, hätte ich nicht vermutet.

Ich werde von einem anderen Facebook- Nutzer mehrfach massiv beleidigt und reagiere darauf amüsiert, indem ich einen der Kommentare aufgreife und grammatikalisch korrigiere, wo skurriler Weise mir eine Rechtschreibschwäche vorgeworfen wird.  Facebook löscht daraufhin meinen Beitrag auf meiner Pinnwand komplett mit allen Kommentaren und belehrt mich über die Gemeinschaftsstandards. Mein Beitrag wurde von Facebook als Belästigung bzw. Mobbing eingestuft.  In der ursprünglichen Diskussion wurden alle Kommentare jenes Nutzers entfernt, die ich hier quasi als Beweise per Screenshot verwendet habe.  In der Ursprungsdiskussion wirken meine Kommentare nun sinnlos, weil die Bezugskommentare verschwunden sind. Ich habe diese Diskussion zuvor gesichert, jedoch Kommentare anderer Personen entfernt, die nichts mit diesem Dialog zu tun hatten.

Wenn Facebook solche verbalen Auseinandersetzungen rigoros löscht, verschwinden damit auch jegliche Nachweise, falls eine juristische Klärung anzustreben beabsichtigt wäre.  Durch das NetzDG wird Facebook dazu motiviert, unverhältnismäßige Löschaktionen durchzuführen. Leute, die Hasskommentare schreiben oder beleidigen, werden dadurch sogar geschützt. Diese wiederum dürfen sich dadurch motiviert fühlen, weiter machen zu können, weil im schlimmsten Fall ihre Kommentare gelöscht werden. Strafrechtlich angreifbar sind sie dadurch nämlich nicht mehr. Tolles Gesetz, bravo GroKo!

 

Share Button