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Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung

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Seit der Flüchtlingskrise, den Aktivitäten von PEGIDA und dem fulminanten Erfolg der AFD(Alternative für Deutschland) ist ein eklatanter Anstieg von Hasskommentaren, Hetze gegen Migranten sowie beleidigende und schmähende Äußerungen vorwiegend in sozialen Netzen wie Facebook zu verzeichnen.

Satire- Moderator Jan Böhmermann forderte mit seinem Schmähgedicht sowohl den türkischen Präsidenten  Recep Tayyip Erdogan als auch die deutsche Justiz heraus. Immerhin strafrechtlich hat letztere Instanz dem Berufssatiriker die Absolution gegen den überfälligen Majestätsbeleidigungsparagraphen erteilt.

An gänzlich anderer Front kämpft Bundesjustizminister Heiko Maas gegen Hetze im Internet und findet in Facebook nicht wirklich einen verlässlichen Partner. Da werden willkürlich freizügige Bilder eher entfernt als eindeutig rechtspopulistische Parolen oder menschenverachtende Beiträge.

Gelegentlich trifft jene recht undefinierbare Keule der Strafverfolgung auch Leute, die mehr oder minder ihren Unmut über diverse Geschehnisse verbal bis optisch radikal darbieten.

So etwas kann heftige Konsequenzen haben, wie folgender Bescheid zeigt:

strafbefehl2

Gegenstand dieser Anzeige war ein Bild, welches ein Facebook- Nutzer auf seinem Profil veröffentlichte. Das Bild ist aus Gründen des Selbstschutzes unkenntlich gemacht worden.

multiculti1Man muss gestehen, was auf der Abbildung zu sehen und zu lesen ist, ist mindestens provokant. Ob es tatsächlich bereits Volksverhetzung darstellt, müssen allerdings Richter entscheiden. Es geht auch nicht um die Bewertung der Karikatur, sondern um den Umstand, dass dieses Bild auf vielen weiteren Internetpräsenzen offensichtlich ohne jegliche Konsequenz veröffentlicht werden darf. Woher soll also ein einzelner Facebook- Nutzer wissen, dass ausschließlich er sich damit strafbar macht?

Im Übrigen ist das Bild nur ein Ausschnitt aus einem anderen Bild und somit auch aus dem Zusammenhang gerissen.

multiculti2Das Bild findet man auf etlichen rechtspopulistischen oder rassistischen Internetpräsenzen, bei Twitter macht es ebenso die Runde wie bei Facebook. Soll nun ein einzelner Internetnutzer exemplarisch für alle anderen bestraft werden? War das Schmähgedicht eines prominenten Moderators weniger hetzerisch als jene Karikatur? Sind die Mohammed Karikaturen weniger provokant und nicht beleidigend? Wo sollen denn die Maßstäbe angelegt werden, wann eine Grenze von der Meinungsfreiheit zur Volksverhetzung oder immerhin zur Beleidigung überschritten wird?

Die sachliche Diskussionskultur musste weitgehend aggressiven Verbalattacken Platz machen. Das ist nicht schön und der Anspruch auf eine grundgesetzliche Meinungsfreiheit wird leider oft überstrapaziert. Allerdings endet jene Meinungsfreiheit bei den Persönlichkeitsrechten, die vom Artikel 1 GG abgeleitet werden. Sofern die Karikatur, welche im Prinzip Muslime als ausbeutende Meute präsentiert, die sogar vom deutschen Rechtsstaat noch gegen die eigenen Bürger verteidigt werden, den Straftatbestand der Volksverhetzung  darstellt, hat sich genau jener Rechtsstaat selbst disqualifiziert.

Ein Bundesjustizminister kann ohne jegliche Konsequenz Einfluss auf laufende Verfahren nehmen (netpolitik.org). Ein Bundesinnenminister darf vor laufenden Kameras selbst erfundene Zahlen über Flüchtlinge präsentieren, ohne dass es die geringsten Folgen hat. Wer kann es also manchen Leuten übel nehmen, wenn sie ihren Frust gelegentlich ins asoziale Netz kippen? Vor dem Gesetz sind alle gleich und manche gleicher…

Wer sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, hat in solchen Fällen keine gute Karten. Drogendealer am Frankfurter Hauptbahnhof oder Diebe in der Fussgängerzone brauchen sich weniger vor der Justiz zu fürchten als Facebook- Nutzer oder Blogger. Es läuft etwas gewaltig falsch in diesem Land…

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