Die im August 2016 geänderten Nutzungsbedingungen beim beliebten Messenger- Dienst WhatsApp sorgen unter den Anwendern für Irritationen.
Die wohl umstrittenste und auch datenschutzkritischste Änderung stellt die Weitergabe der eigenen Telefonnummer sowie die Daten aus dem Adressbuch des Smartphones an den Mutterkonzern Facebook dar. Außerdem wird auch das individuelle Nutzungsverhalten des WhatsApp- Anwenders weiter gegeben.
Das personalisiert den WhatsApp- Nutzer nun für Facebook, auch wenn dieser gar keinen Facebook- Account besitzt. Man muss die Formulierungen sehr genau beachten, denn sie werden oft und auch gerne falsch interpretiert.
Wenn du ein bestehender Benutzer bist, kannst du wählen, deine Account-Informationen nicht mit Facebook zu teilen, um deine Facebook-Werbung und Produkterlebnisse zu verbessern.
Die Facebook-Unternehmensgruppe wird diese Information trotzdem erhalten und für andere Zwecke, wie Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen.
Ob viele Nutzer nun diese Nutzungsbedingungen nicht richtig verstehen oder unbewusst falsch interpretieren, es bleibt schlichtweg Tatsache, dass WhatsApp zukünftig die Telefonnummern aller Nutzer an Facebook weiter gibt. Es ist außerdem ein Trugschluss zu glauben, dass hierfür der WhatsApp- Nutzer auch gleichzeitig einen Facebook- Account besitzen müsste. Das ist völlig irrelevant und steht auch gar nicht so im Text. Technisch spielt das nämlich keine Rolle.
Was man lediglich mit der Verweigerung dieser Zustimmung erreichen kann, ist, dass Facebook, sofern auch ein Facebook- Account des WhatsApp- Nutzers existieren würde, diese Daten nicht mit anderen Facebook- Nutzern und Werbepartnern automatisch „geteilt“ werden und damit die personalisierte Werbung bei Facebook optimiert wird im Sinne der Werbepartner. Es ist mit keinem Wort dargelegt worden, dass die Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Davon ist allerdings auszugehen und wird auch so in den Nutzungsbedingungen bestätigt. So darf man davon ausgehen, dass mit dem Kriterium „Telefonnummer“ die Personalisierung von Nutzerprofilen sehr genau werden wird. Man darf natürlich auch damit rechnen, dass diese wertvollen Daten monetär genutzt werden, wenn auch nicht direkt als Facebook- Werbeeinblendung.
Man kann also konstatieren, dass mit Nutzerdaten von WhatsApp- Anwendern irgendwie irgendwo Datenbanken von Facebook gespeist werden. Wie diese Daten schließlich verwendet werden, bleibt völlig unklar.
Ein weiteres negatives Highlight der neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp stellt diese Passage dar:
Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.
Es wird jedem WhatsApp- Anwender schwer fallen, bestätigen zu können, dass man autorisiert ist, die Telefonnummern aller gespeicherten Kontakte auf dem Mobilgerät an Facebook weiter zu geben. Genau genommen macht man sich strafbar bzw. juristisch angreifbar, wenn man WhatsApp weiterhin benutzt. Man könnte bestenfalls alle Kontaktdaten entfernen, wovon nicht explizit eine Einwilligung zur Weitergabe derer Daten vorliegt. WhatsApp bzw. Facebook versucht sich mit dieser Klausel geschickt aus bestehenden Datenschutzrichtlinien heraus zu winden und verlagert sicher eintretende Verstöße auf seine Anwender. Das ist einerseits extrem fies und andererseits bestimmt bald ein Thema für den Bundesdatenschutzbeauftragten bzw. für den Bundesjustizminister.
Wer unter diesen Umständen weiterhin WhatsApp nutzen sollte, verhält sich gegenüber all seinen Kontakten im Adressbuch höchst verantwortungslos. Was jeder Einzelne dazu veranlasst, seine persönlichen Daten an Konzerne und völlig unbekannte Dritte heraus zu geben, ist dagegen die eigene freie Entscheidung.
Update 16. September 2016:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Az. 24-501-1 II#2613
Sehr geehrter Herr B.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1.9.2016, in der Sie die Änderungen der Nutzungsbedingungen von WhatsApp kritisieren. Mit den Änderungen wird festgelegt, dass WhatsApp die Mobilfunkrufnummer des Nutzers und alle in seinem Adressbuch verzeichneten Rufnummern für Werbezwecke an Facebook weitergibt, unabhängig davon, ob es sich um Nutzer von Facebook handelt.
WhatsApp wurde im Herbst 2014 von dem US-amerikanischen Unternehmen Facebook übernommen. Die zunächst geltende Zusicherung, die Daten beider Dienste getrennt zu halten, wird mit den neuen Nutzungsbedingungen aufgehoben. Dem Nutzer wird lediglich ein befristetes Widerspruchsrecht und dies auch nur für die Nutzung der Rufnummer eingeräumt, die Weitergabe findet in jedem Fall statt.
Als Anbieter eines Telekommunikationsdienstes unterfällt WhatsApp, soweit deutsche Nutzer betroffen sind, den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Danach ist die Übermittlung der Rufnummern an eine andere Stelle nicht zulässig, es sei denn, der Nutzer hat ausdrücklich eingewilligt. Auch die geforderte Bestätigung des Nutzers, dass die Zustimmung aller Kontakte zur Weitergabe der Daten eingeholt wurde, ist in Frage zu stellen.
Ich habe WhatsApp auf den Verstoß gegen deutsches Telekommunikationsrecht hingewiesen und zur Stellungnahme aufgefordert.
Unabhängig davon hat sich nach hiesigen Informationen auch die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) eingeschaltet. Nach dortigem Recht liegt ein Verstoß gegen eine Anordnung der FTC vor, wonach sowohl Facebook als auch WhatsApp verpflichtet sind, bei Änderung der Geschäftspraktiken hinsichtlich der Verwendung der WhatsApp-Nutzerdaten die ausdrückliche Einwilligung des einzelnen Nutzers einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Referat ZA
– Servicebüro –
Husarenstr. 30
53117 Bonn
Tel.: +49 (0)228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-550
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