Wenn die WHO (Weltgesundheitsorganisation) erklärt, dass das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend sein soll, steht somit einer Weiterverwendung und Genehmigung von Seiten des EU- Parlaments nichts mehr im Weg…
Dass noch bis neulich eben jene WHO zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist, führt zu Irritationen. Jeweils beide Studien konnten ihre finalen Aussagen nicht faktisch nachweisen und besitzen eine ordentliche Portion Wahrscheinlichkeit in ihrer Beurteilung.
Im umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) findet man quasi diese Positionierung auch, und zwar in der Betrachtung von Unbedenklichkeit bei Lebensmitteln und Medikamenten. Während die Amerikaner nach dem sogenannten Toxic Substances Control Act verfahren, halten sich die Europäer an die REACH-Gesetzgebung.
Das bedeutet, dass in Europa zunächst der Schutz von Gesundheit und Umwelt gewährleistet werden muss, indem ein Hersteller von Produkten die Unbedenklichkeit selbiger nachweisen muss. In den USA hingegen muss eine staatliche Aufsichtsbehörde die Schädlichkeit eines Produktes nachweisen, bevor dessen Verwendung beschränkt oder verboten werden kann. Man kann sich ungefähr vorstellen, wie weit die Standards voneinander entfernt sind…
Ob nun Glyphosat, welches z.B. von Monsanto unter dem Label Roundup vertrieben wird, unbedenklich für Mensch und Natur ist, bleibt irgendwie ungeklärt. Deswegen lohnt sich ein Blick in die Gebrauchsanweisung jenes Produktes:
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Warum man das nicht tun soll, bleibt allerdings ohne Erklärung…
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf: 1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Irgendwie klingen diese Einschränkungen für einen angeblich unbedenklichen Einsatz nicht vertrauenserweckend. Zwar ist nicht die Rede von einer möglichen Krebsgefahr, aber immerhin von einer Gefährdung, welche nicht näher erläutert wird. Das klingt fast, als brauche man sich nicht vor anderen Nebenwirkungen zu fürchten, wenn der schlimmste anzunehmende Fall nicht nachgewiesen werden kann. Das beruhigt ungemein, auch wenn Durchfall zum Dauerzustand wird…
Fakt ist auch, dass Glyphosat in Lebensmitteln nachgewiesen wurde. Es gerät also definitiv in den Nahrungskreislauf. Das kann aber nicht so schlimm sein, denn Gift in geringen Mengen tötet schleichend und nicht plötzlich…
In seiner Anwendung soll Glyphosat zuverlässig auch hartnäckige Pflanzen wie Brenneseln und Löwenzahn vernichten, welche ja bekanntermaßen als extrem robust gelten. Das macht nachdenklich. Denn wenn solche hoch widerstandsfähigen Pflanzen in die Knie gezwungen werden, muss man sich fragen, wieso dem gegenüber empfindliche Organismen wie z.B. der menschliche Körper keinen Schaden erleiden sollen?
Skurril dürfte hierbei der Umstand sein, dass eben jene WHO jüngst die Wurst als krebserregend klassifizierte und diese somit bedenklicher in der Hierarchie krebsfördernder Substanzen ist als der Unkrautvernichter. Was spricht also dagegen, Glyphosat gleich als Energiedrink für eine ausgewogene Darmflora mit Erdbeergeschmack anzubieten…?
Anmerkung: Selbst wenn Glyphosat nicht mehr zugelassen werden sollte, ist die Gefahr keineswegs gebannt. Denn solange es Ersatzprodukte gibt, welche womöglich schlimmere Auswirkungen auf Mensch und Natur entfalten und stattdessen eingesetzt werden dürfen, ist ein Verbot reine Makulatur.