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Illegale Migration gibt es nicht (mehr)!

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Seit am 1. Dezember 2018 der UN- Migrationspakt von 164 der 192 Mitgliedsstaaten in  Marrakesch angenommen wurde, beginnt im Prinzip die Analyse, ob das unverbindliche Regelwerk funktioniert oder eben nicht.

Eher selten erlebt man solche kritischen Momente in den öffentlich- rechtlichen Medien, wenn der UN- Migrationspakt thematisiert wurde.

Quelle: Tagesschau.de

Was der Namensvetter der deutschen Bundeskanzlerin analysiert, klingt längst nicht so euphorisch, wie es von Politik und Medienlandschaft vorwiegend kolportiert wurde.

Zudem nutzte Merkel ihre Rede auf der UN-Konferenz, um dafür zu werben, Marokko als sicheres Herkunftsland einzustufen. Marokko sei im vergangenen Jahr Herkunftsland von sehr vielen illegalen Migranten gewesen.

Darf man also davon ausgehen, dass von nun an keine Migranten mehr die Grenzzäune der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla überwinden werden? Denn im Prinzip müssen sie das ja eigentlich nicht mehr.

Ist davon auszugehen, dass künftig keine Boote mit Flüchtlingen und Migranten die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer nach Europa wagen müssen?

Ob Spekulation oder Prophezeiung, wenn Migranten dennoch illegale Möglichkeiten zur Einreise in die Europäische Union wählen, darf man an der Wirkung des Pamphlets Zweifel anmelden. Sicherlich finden auch die Befürworter des Paktes dann auch entsprechend plausible Ausreden…

 
„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben; dabei ist sicherzustellen, dass jede unterschiedliche Behandlung auf dem Gesetz beruht, verhältnismäßig ist und einen rechtmäßigen Zweck verfolgt, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen.“

Quelle:
Punkt 31: „Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“ aus UN- Migrationspakt

Marokko ist ein sogenanntes Transitland für Migranten, aber auch selbst Herkunftsland. Dem Land, welches Ausrichter dieser UN- Veranstaltung war, kommt demnach besondere Bedeutung zu. Das wirft Fragen auf, davon ausgehend, dass Marokko selbst den Pakt gebilligt hat. Einige Zahlen lassen daran zweifeln, dass Marokko den Standards des UN- Migrationspaktes weder folgen kann noch folgen will:

Laut Genfer Weltwirtschaftsforum rangiert Marokko bei den Frauenrechten auf Platz 133 von 142. Das marokkanische Strafgesetz Artikel 489 bedroht gleichgeschlechtliche Handlungen – unabhängig vom Geschlecht der Personen – mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und Geldbuße.
Bei der Rangliste der Pressefreiheit 2017, welche von Reporter ohne Grenzen herausgegeben wird, belegte Marokko Platz 133 von 180 Ländern.
Amnesty International sieht die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit der staatlichen Sicherheit stark eingeschränkt. Die Regierung reagiert teilweise sehr intolerant auf Meinungen oder Informationen, die als Angriff auf die Monarchie gewertet werden.

Gegenüber Deutschland hat das nordafrikanische Land noch erheblichen Nachholbedarf, wohingegen es noch viele Länder gibt, deren Standards deutlich schlechter zu beschreiben sind, aber kurioserweise lautlos den UN- Migrationspakt mittragen. Es sind neben wirtschaftlichen Gründen insbesondere jene schlechten Standards, die Menschen zur Migration bewegen. Und dennoch haben diese Staaten unverhohlen dieses Abkommen angenommen. So gesehen, waren jene Länder, die das Abkommen ablehnten, immerhin ehrlicher. Man wird sich alsbald an die Unverbindlichkeit desselben erinnern, wenn der Migrationspakt seine erwünschten Ergebnisse verfehlen wird…

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