Am 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft getreten. Der ehemalige Bundesjustizminister Heiko Maas wollte damit Hasskommentare und Hetze vorwiegend in sozialen Netzwerken bekämpfen. Mit hohen Strafen müssen seither Betreiber wie Facebook rechnen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen. Zu Recht wurde kritisiert, dass man damit hoheitliche Aufgaben des Staates in die Verantwortung privatwirtschaftlicher Unternehmen überträgt. Die Entscheidung, ob Inhalte strafrelevant sind, sollte den staatlichen Justizbehörden vorbehalten bleiben.
Aber wie funktioniert das sogenannte Facebook- Gesetz in der Praxis? Am Beispiel einer jungen Frau, die ins Visier einer dubiosen Facebook- Bande geraten ist, wird deutlich, dass dieses Gesetz keinerlei Wirkung zeigt.
Das Bild ist eine Montage aus einem ehemaligen Profilbild des „Opfers“. Da dieses Foto ohne Genehmigung der Urheberin verwendet wurde und diese sogar die Verwendung ausdrücklich untersagt hat, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Zusätzlich werden Unterstellungen getätigt, die nicht in vollem Umfang den Tatsachen entsprechen. Da etliche Kommentare in höchstem Maße beleidigend sind, kann auch davon ausgegangen werden, dass der gesamte Beitrag ausschließlich der Hetze und Diffamierung einer Person dient. Juristisch korrekt behandeln sollte das natürlich ein staatliches Gericht. Doch wie verfährt Facebook als richterliche Instanz damit? Der einzig mögliche Meldeprozess bei Facebook wurde mehrfach von mehreren Personen angestoßen.
Die Möglichkeiten hierbei sind begrenzt.
Man wird durch mehrere Menüs geleitet, die eher selten abbilden, was eigentlich beanstandet wird.
Was es nützen soll, wenn man Hasskommentare und Beleidigungen entfernt haben möchte, indem man die beanstandete Seite einfach ignoriert (Seite blockieren oder Seite nicht mehr abonnieren), zeugt schon quasi von bewussten Täterschutz. Doch wie beurteilt Facebook diesen Sachverhalt?
Der Fall ist so offensichtlich und dennoch entscheidet Facebook zugunsten der Hetzer…
Hintergründe zu diesem speziellen Fall sind hier zu finden: Darf es ein bisschen Volksverhetzung sein?