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Rechtfertigt Terror Datensammelwut?

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Reflexartig rufen CSU- Spitzenpolitiker nach dem Terroranschlag von Paris, bei welchem 12 Menschen starben, nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Diese unkontrollierbare, technische Datensammlung wurde vom Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen als verfassungswidrig eingestuft und wird demzufolge auch nicht angewendet. Daran ändert das aktuelle Massaker in den Redaktionsräumen des Satire- Magazins Charlie Hebdo hoffentlich nichts. Denn was die CSU in ihrem ungebremsten Populismus übersehen hat, ist der nicht unwesentliche Umstand, dass in Frankreich seit 2006 die Vorratsdatenspeicherung Anwendung findet.

Traurig sowie beschämend empfinden wir diesen Vorstoß einer deutschen Partei mit Regierungsverantwortung, im Zuge eines solch schrecklichen Ereignisses, dieses für eigene Befindlichkeiten instrumentalisieren zu wollen.

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