Zumindest denken in der besinnlichen Adventszeit des Jahres 2015 immerhin 445 Bundestagsabgeordnete, dass ein Angriffskrieg gegen den IS unvermeidbar wäre. Zwar nimmt die Bundeswehr „nur passiv“ aktiv an der Revanche für die Terroranschläge in Paris teil, jedoch fehlt ein UN- Mandat für diesen Einsatz. Damit verstößt die ohnehin uneinige Allianz gegen den Terror gegen das Völkerrecht.
Nicht einmal zur unheilvollen Zeit des Nazi- Regimes war Deutschland so präsent militärisch im Ausland vertreten. Ist das nicht eine denkwürdige Tatsache?
Der IS ist international kein anerkannter Staat, wenn auch der Name es suggerieren möchte. Jene Terrormiliz wertet sich selbst dazu auf und die internationale Staatengemeinschaft samt ihrer Medien nimmt diesen Frevel auch noch dankend an. Warum bezeichnet man den IS nicht als das, was er ist? Es handelt sich doch in Wirklichkeit um eine fundamentalistische Mörderbande, eine religiös- militante Terrorgruppe oder schlicht um ein Verbrecherkollektiv.
Mehr als jede Bombe, die zwischen Mosul und Rakka herniedergeht, würde es diese Terroristen zerstören, wenn man ihnen jene Anerkennung entzieht. Schlichte Rhetorik kann eine scharfe Klinge führen.
Den Bundeswehreinsatz darf man nicht höher bewerten als eine symbolische Solidaritätsbekundung gegenüber dem Nachbarland Frankreich. Altertümliche Tornados sollen Aufklärungsfotos für die Kriegspartner liefern. Das machen die Amerikaner sowieso und verlassen sich nicht auf fremde Unterstützung, wenngleich deren hochtechnisierte Luftaufklärung zuweilen heftig versagt. Und gegen wen soll die deutsche Fregatte mit dem Namen der Binnenstadt Augsburg den französischen Flugzeugträger Charles De Gaulle eigentlich beschützen? Die islamistisch- radikalen Terroristen operieren weder zu Wasser noch in der Luft.
Nicht die Intensität der Kriegsbeteiligung ist entscheidend, sondern dass die Bundeswehr sich an diesem Krieg auf fremdem Staatsgebiet unter Missachtung der UNO- Charta beteiligt.
Frankreich selbst beruft sich auf Artikel 51 der UNO- Charta, wonach sich das Land auf das Selbstverteidigungsrecht pocht. Das trifft für Deutschland definitiv nicht zu und auch für Frankreich bleibt es zweifelhaft. Denn Frankreich wurde eben nicht von einem anerkannten Staat kriegerisch angegriffen, sondern es handelte sich um Terroristen mit französischer bzw. belgischer Staatsangehörigkeit.
Nach Artikel 42 Absatz 7 des sogenannten Lissabon- Vertrages verpflichten sich die EU- Länder gegenseitig zur Unterstützung bei einem bewaffneten Angriff. Es ist demnach weit hergeholt, syrisches Staatsgebiet zu bombardieren, denn der dort legitime, wenn auch weitgehend politisch isolierte Präsident Assad, hat Frankreich nicht angegriffen.
Man versucht, einen Vergeltungsschlag zu rechtfertigen und biegt sich Recht und Gesetz zurecht.
Inzwischen stellen Bürger in Deutschland Strafanzeige gegen jene Abgeordnete, die den Bundeswehreinsatz im Parlament beschlossen haben. Die Bürgerinitiative hat sich über Facebook formiert: Initiative gegen Bundeswehreinsatz in Syrien
Während ein völlig unüberschaubarer Krieg über Syrien tobt, scheint man wirklich effektive Mittel zur Bekämpfung jener Terrormiliz nur halbherzig zu verfolgen. Immer wieder werden Reden über ein Ausdürren der Finanzströme zum bekennenden Feind der westlichen Welt geschwungen. Ölschmuggel gilt als eine der primären Geldquellen der Terroristen und allem Anschein nach ist Nato- Partner Türkei hierbei nicht völlig unbeteiligt.
Frieden erzwingt man nicht durch Krieg…