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Glyphosat- Minister Schmidt

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Zur absoluten Unzeit hat sich Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) zu seiner einsamen Entscheidung in der Zulassungsverlängerung des Pestizids Glyphosat hinreißen lassen.

Quelle: http://www.christian-schmidt.de/presse/pressefotos.php
Quelle: http://www.christian-schmidt.de/presse/pressefotos.php

Politisch betrachtet war diese Amtshandlung ein katastrophaler Offenbarungseid an die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die Missachtung einer Regierungsvereinbarung, wonach das SPD- geführte Umweltministerium auf EU- Ebene in diese Entscheidung eingebunden sein sollte, stärkt nicht die anstehenden Sondierungsgespräche für eine Fortführung dieser Regierungskonstellation.  Damit hat er Bundeskanzlerin Merkel einen klassischen Bärendienst erwiesen.

Die eigentliche Tragödie bei diesem Sachverhalt ist aber die Zulassung des Pflanzenschutzmittels für weitere 5 Jahre. Wissenschaftliche Studien widersprechen sich in der Einschätzung, ob Glyphosat krebserregend für den Menschen ist oder nicht. In der EU gilt zumindest bei pharmazeutischen Produkten das sogenannte Vorsorgeprinzip. Das bedeutet grob, dass ein Medikament erst eine Zulassung erhält, wenn es ausreichend auf gesundheitsgefährdende Eigenschaften überprüft wurde und danach frei gegeben wurde. Offensichtlich gelten solche restriktiven Vorgaben nicht für Giftstoffe, die weitgehend unkontrolliert in die Umwelt versprüht werden und dessen Wirkstoffe inzwischen nahezu in allen Organismen nachgewiesen werden können.

Zu sehr wird das mögliche Krebsrisiko in dieser Debatte in den Vordergrund gerückt. Unstrittig ist längst, dass die Behandlung von Agrarflächen mit Glyphosat jegliche Pflanzenwelt außer den Monsanto– resistenten Genzuchten vernichtet. Das hat sich dramatisch auf die Flora und Fauna ausgewirkt. Für Insekten wichtige Futterpflanzen sind großflächig verschwunden. Nicht nur die Monokulturäcker sind davon betroffen, sondern Wind und Regen verbreiten das Pflanzengift auch in die wenigen verblieben Öko- Nischen. Was nicht dem Straßen- und Siedlungsbau zum Opfer fällt, wird schließlich mit Unkrautvernichter zerstört.

Man könnte quasi vom Ast, auf welchem man sitzt, den man mit Vorsatz absägt, reden. Und damit ist nicht allein der Ministerstuhl des Christian Schmidt gemeint. Ausgerechnet die Agrarwirtschaft ist auf jene Insekten als Bestäuber in hohem Maße angewiesen. Außerdem bilden Insekten für Vögel und andere Tiere die Basis ihrer Nahrung. Ein inzwischen nicht mehr zu leugnendes Insektensterben hat längst einen Dominoeffekt ausgelöst, der unweigerlich auch die Menschheit nicht unverschont lassen wird. Das mögliche Krebsrisiko mag aktuell das schlagkräftigste Argument darstellen, wird aber mit dem fortschreitenden Artenschwund in der Tierwelt an Bedeutung verlieren, zumal etliche weitere krebserregende Substanzen ohne große Beachtung sich im Wirtschaftskreislauf etabliert haben. Da gibt es Plastikspielzeug aus China, das gefährlicher ist…

Es sollte also nicht wegen eines möglichen Krebsrisikos von Glyphosat über dessen Zulassung entschieden werden.

Doch was würde geschehen, wenn Glyphosat keine Zulassung erhalten hätte?

Die Agrarwirtschaft würde nach eigenen Angaben auf andere  Herbizite bzw. Insektizide umstellen müssen. Inwieweit diese dann gesundheitsschädlich für den Menschen sind, ist kaum abzuschätzen. Der Tier- und Pflanzenwelt kann es egal sein, womit sie vernichtet wird. Ein Umstieg von konventioneller Landwirtschaft auf ökologisch sinnvolle wird nicht stattfinden. Das verhindert wiederum die EU- Subventionspolitik, welche finanzielle Förderungen ausschließlich nach der Größe der agrarwirtschaftlich genutzten Fläche verteilt. Demnach existiert nicht ansatzweise ein Ansporn für die Landwirte, ihr landwirtschaftliches Konzept umzustellen, selbst wenn sie es wollten. Ökologische Landwirtschaft ist aufwendiger und dadurch auch teurer als die industrielle.  Will man das Insektensterben bzw. das Artensterben aufhalten, muss ein Subventionskonzept geschaffen werden, was den Landwirten einen Anreiz bietet, naturbelassene Flächen zu erhalten. In Kombination mit ökologischer Agrarwirtschaft würde sich der Aufwand in Grenzen halten und Überproduktionen vermeiden. Landwirte würden selbst davon profitieren.

Ob die Entscheidung des Bundesagrarministers tatsächlich so verheerend ist, wie sie derzeit in den Medien ausgeschlachtet wird, kann man aus Sicht des Umweltschutzes erst richtig bewerten, wenn deutlich wird, welche Einschränkungen der Minister bei seinem positiven Votum gegenüber der EU- Kommission ausgehandelt haben will. Schließlich hätte die EU- Kommission bei einer Enthaltung Deutschlands dennoch entscheiden müssen. Eine Zustimmung galt als wahrscheinlicher als eine Ablehnung. Mit Spannung sollte man nun die von Schmidt angeblich zugunsten des Umweltschutzes ausgehandelten Einschränkungen abwarten. Den politischen Zoff hätte sich der Minister dennoch ersparen können, wenn er offen mit Umweltministerin Hendriks (SPD) seine Strategie abgesprochen hätte.

Übrigens liegt es in nationaler Verantwortung, wie Glyphosat eingesetzt werden darf und ob es im Handel für jeden frei erhältlich bleibt…

 

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