Seit dem Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin kurz vor Weihnachten 2016, kursiert der Begriff „Gefährder“ durch die Medien und die sozialen Netze.
Nach dem Anschlag in Berlin haben Polizei und Verfassungsschutz auch in Hessen die Observation von islamistischen Gefährdern intensiviert.
Quelle: FAZ
In der Wikipedia wird der Begriff folgendermaßen erläutert:
Als Gefährder werden im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Hinweis vorliegt, dass sie eine Straftat planen, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen“ werden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert.
Tatsächlich obliegt es demnach exekutiven Behörden, Menschen zu kategorisieren. Die Polizeibehörden der Länder in Zusammenarbeit mit den Landesämtern für Verfassungsschutz legen in Deutschland jeweils fest, wen sie als Gefährder einstufen. Es wird hierfür sogar beim BKA eine Liste geführt, die sogenannte „Datenbank Islamismus“ (DABIS). Etwa 550 Personen sollen derzeit auf dieser Liste (Stand 2016) stehen.
Wenn man nun die Pannenserie des Verfassungsschutzes bei den NSU- Morden betrachtet, darf man davon ausgehen, dass diese Liste weder vollständig sein kann, noch ist sicher zu behaupten, dass womöglich Leute ins Raster der Ermittler geraten sind, die eben keine Gefährder sind. Es ist eine willkürliche Zusammenstellung, freilich nach umfangreicher Abwägung.
In der TAZ wird der Begriff „Gefährder“ relativiert:
Eine offizielle Definition von „Gefährder“ gibt es nicht, der ehemalige Innenminister Hans-Peter Friedrich bezeichnete „Gefährder“ als „Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie erhebliche Straftaten begehen könnten“. Im juristischen Sinn hat der Begriff jedoch keinerlei Bedeutung, denn gegen einen „Gefährder“ liegen keine konkreten Hinweise vor, die für eine Anklage ausreichen. Es handelt sich also nicht einmal um Verdächtige, kurz gesagt: Es geht um Unschuldige. „Gefährder“ ist ein Neusprech-Neologismus von Innenministern, die gerne eines unserer wichtigsten rechtsstaatlichen Prinzipien unterhöhlen würden: Die Unschuldsvermutung. Der Begriff soll es möglich machen, Menschen, die nichts Strafbares getan haben, wie Kriminelle zu behandeln, und ist damit Teil einer sprachlichen Aufrüstung, die von Medienschaffenden nicht undifferenziert nachgeplappert werden sollte.
Der Begriff „Gefährder“ wird zu leichtfertig von Regierungsmitgliedern und auch Medienvertretern verwendet, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage geben würde, Leute so zu bezeichnen. Es ist und bleibt eine Vermutung, wenngleich eine begründete. Durch die Verwendung des Begriffs wird allerdings suggeriert, dass die damit bezeichneten Personen Kriminelle oder gar Terroristen seien.
Bei Hunden gilt der Pitbull Terrier als gefährliche Hunderassen und ist in einer nicht einheitlichen Rasseliste der verschiedenen Bundesländer aufgelistet und darf nicht nach Deutschland eingeführt werden. So manchem Tier widerfährt Unrecht, hingegen wird pauschal Sicherheitsprophylaxe betrieben. So kann es auch auf Personen zutreffen, die in jener Gefährder- Liste aufgeführt werden, die sich ein Leben lang nichts zu Schulden haben kommen lassen und nicht einmal wissen, dass sie als Gefährder eingestuft sind.
Aber es gibt sogar Nachweise ausgerechnet vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, dass man den deutschen Rechtsstaat offensichtlich nicht begriffen hat:
„Ich verstehe nicht, warum Menschen, die für den IS rekrutieren, nur beobachtet werden“, sagte Mazyek. Das gefährde „unsere Sicherheit“.
Quelle: FAZ
Sollte man die Errungenschaft der Unschuldsvermutung aufgeben und stattdessen wie in diktatorischen Strukturen, Leute, denen keine Schuld nachgewiesen werden kann, wegsperren? Es ist durchaus eine gesellschaftliche Belastungsprobe, als gefährlich anzusehende Personen Freiheit zu gestatten und sich darüber hinaus einer möglichen Gefahr auszusetzen. Müsste man nicht eher einen Ansatzpunkt finden, der die Gefahr minimiert oder im besten Fall ausschließt? Salafisten können sich auf eine weitere Errungenschaft einer freiheitlichen Gesellschaft berufen, die Meinungsfreiheit. Doch wenn selbst Autokennzeichen nicht speziell definierte Buchstaben- oder Zahlenkombinationen wie beispielsweise „SS“ tragen dürfen, klingt es beinahe grotesk, wenn extremistische Islamisten Menschen für radikale Ideologien begeistern und anwerben dürfen…