So pauschal diese Überschrift eine Gruppe von Menschen beschreibt, so falsch ist der Umgang mit der Thematik an sich.
Straftaten, die von Menschen begangen wurden, die zuvor um Asyl gebeten haben, scheinen höher gewichtet zu werden, als begingen die gleichen Taten Einheimische.
Juristisch gibt es grundsätzlich keine Unterschiede, aber politisch sowie gesellschaftlich werden unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe angelegt.
Bezogen auf den Verwaltigungsfall in Freiburg bringt Tamara Wernli das Dilemma hervorragend auf den Punkt, dass sich weitere Erklärungen erübrigen: https://www.youtube.com/watch?v=UpZixj-Es5E