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Glyphosat- Minister Schmidt

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Zur absoluten Unzeit hat sich Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) zu seiner einsamen Entscheidung in der Zulassungsverlängerung des Pestizids Glyphosat hinreißen lassen.

Quelle: http://www.christian-schmidt.de/presse/pressefotos.php
Quelle: http://www.christian-schmidt.de/presse/pressefotos.php

Politisch betrachtet war diese Amtshandlung ein katastrophaler Offenbarungseid an die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Die Missachtung einer Regierungsvereinbarung, wonach das SPD- geführte Umweltministerium auf EU- Ebene in diese Entscheidung eingebunden sein sollte, stärkt nicht die anstehenden Sondierungsgespräche für eine Fortführung dieser Regierungskonstellation.  Damit hat er Bundeskanzlerin Merkel einen klassischen Bärendienst erwiesen.

Die eigentliche Tragödie bei diesem Sachverhalt ist aber die Zulassung des Pflanzenschutzmittels für weitere 5 Jahre. Wissenschaftliche Studien widersprechen sich in der Einschätzung, ob Glyphosat krebserregend für den Menschen ist oder nicht. In der EU gilt zumindest bei pharmazeutischen Produkten das sogenannte Vorsorgeprinzip. Das bedeutet grob, dass ein Medikament erst eine Zulassung erhält, wenn es ausreichend auf gesundheitsgefährdende Eigenschaften überprüft wurde und danach frei gegeben wurde. Offensichtlich gelten solche restriktiven Vorgaben nicht für Giftstoffe, die weitgehend unkontrolliert in die Umwelt versprüht werden und dessen Wirkstoffe inzwischen nahezu in allen Organismen nachgewiesen werden können.

Zu sehr wird das mögliche Krebsrisiko in dieser Debatte in den Vordergrund gerückt. Unstrittig ist längst, dass die Behandlung von Agrarflächen mit Glyphosat jegliche Pflanzenwelt außer den Monsanto– resistenten Genzuchten vernichtet. Das hat sich dramatisch auf die Flora und Fauna ausgewirkt. Für Insekten wichtige Futterpflanzen sind großflächig verschwunden. Nicht nur die Monokulturäcker sind davon betroffen, sondern Wind und Regen verbreiten das Pflanzengift auch in die wenigen verblieben Öko- Nischen. Was nicht dem Straßen- und Siedlungsbau zum Opfer fällt, wird schließlich mit Unkrautvernichter zerstört.

Man könnte quasi vom Ast, auf welchem man sitzt, den man mit Vorsatz absägt, reden. Und damit ist nicht allein der Ministerstuhl des Christian Schmidt gemeint. Ausgerechnet die Agrarwirtschaft ist auf jene Insekten als Bestäuber in hohem Maße angewiesen. Außerdem bilden Insekten für Vögel und andere Tiere die Basis ihrer Nahrung. Ein inzwischen nicht mehr zu leugnendes Insektensterben hat längst einen Dominoeffekt ausgelöst, der unweigerlich auch die Menschheit nicht unverschont lassen wird. Das mögliche Krebsrisiko mag aktuell das schlagkräftigste Argument darstellen, wird aber mit dem fortschreitenden Artenschwund in der Tierwelt an Bedeutung verlieren, zumal etliche weitere krebserregende Substanzen ohne große Beachtung sich im Wirtschaftskreislauf etabliert haben. Da gibt es Plastikspielzeug aus China, das gefährlicher ist…

Es sollte also nicht wegen eines möglichen Krebsrisikos von Glyphosat über dessen Zulassung entschieden werden.

Doch was würde geschehen, wenn Glyphosat keine Zulassung erhalten hätte?

Die Agrarwirtschaft würde nach eigenen Angaben auf andere  Herbizite bzw. Insektizide umstellen müssen. Inwieweit diese dann gesundheitsschädlich für den Menschen sind, ist kaum abzuschätzen. Der Tier- und Pflanzenwelt kann es egal sein, womit sie vernichtet wird. Ein Umstieg von konventioneller Landwirtschaft auf ökologisch sinnvolle wird nicht stattfinden. Das verhindert wiederum die EU- Subventionspolitik, welche finanzielle Förderungen ausschließlich nach der Größe der agrarwirtschaftlich genutzten Fläche verteilt. Demnach existiert nicht ansatzweise ein Ansporn für die Landwirte, ihr landwirtschaftliches Konzept umzustellen, selbst wenn sie es wollten. Ökologische Landwirtschaft ist aufwendiger und dadurch auch teurer als die industrielle.  Will man das Insektensterben bzw. das Artensterben aufhalten, muss ein Subventionskonzept geschaffen werden, was den Landwirten einen Anreiz bietet, naturbelassene Flächen zu erhalten. In Kombination mit ökologischer Agrarwirtschaft würde sich der Aufwand in Grenzen halten und Überproduktionen vermeiden. Landwirte würden selbst davon profitieren.

Ob die Entscheidung des Bundesagrarministers tatsächlich so verheerend ist, wie sie derzeit in den Medien ausgeschlachtet wird, kann man aus Sicht des Umweltschutzes erst richtig bewerten, wenn deutlich wird, welche Einschränkungen der Minister bei seinem positiven Votum gegenüber der EU- Kommission ausgehandelt haben will. Schließlich hätte die EU- Kommission bei einer Enthaltung Deutschlands dennoch entscheiden müssen. Eine Zustimmung galt als wahrscheinlicher als eine Ablehnung. Mit Spannung sollte man nun die von Schmidt angeblich zugunsten des Umweltschutzes ausgehandelten Einschränkungen abwarten. Den politischen Zoff hätte sich der Minister dennoch ersparen können, wenn er offen mit Umweltministerin Hendriks (SPD) seine Strategie abgesprochen hätte.

Übrigens liegt es in nationaler Verantwortung, wie Glyphosat eingesetzt werden darf und ob es im Handel für jeden frei erhältlich bleibt…

 

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Glyphosat endlich mit Erdbeergeschmack

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Wenn die WHO (Weltgesundheitsorganisation) erklärt, dass das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend sein soll, steht somit einer Weiterverwendung und Genehmigung von Seiten des EU- Parlaments nichts mehr im Weg…

roundupDass noch bis neulich eben jene WHO zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen ist, führt zu Irritationen. Jeweils beide Studien konnten ihre finalen Aussagen nicht faktisch nachweisen und besitzen eine ordentliche Portion Wahrscheinlichkeit in ihrer Beurteilung.

Im umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) findet man quasi diese Positionierung auch, und zwar in der Betrachtung von Unbedenklichkeit bei Lebensmitteln und Medikamenten. Während die Amerikaner nach dem sogenannten Toxic Substances Control Act verfahren, halten sich die Europäer an die REACH-Gesetzgebung.

Das bedeutet, dass in Europa zunächst der Schutz von Gesundheit und Umwelt gewährleistet werden muss, indem ein Hersteller von Produkten die Unbedenklichkeit selbiger nachweisen muss. In den USA hingegen muss eine staatliche Aufsichtsbehörde die Schädlichkeit eines Produktes nachweisen, bevor dessen Verwendung beschränkt oder verboten werden kann. Man kann sich ungefähr vorstellen, wie weit die Standards voneinander entfernt sind…

Ob nun Glyphosat, welches z.B. von Monsanto unter dem Label Roundup vertrieben wird, unbedenklich für Mensch und Natur ist, bleibt irgendwie ungeklärt. Deswegen lohnt sich ein Blick in die Gebrauchsanweisung jenes Produktes:

Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.

Warum man das nicht tun soll, bleibt allerdings ohne Erklärung…

Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf: 1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

Irgendwie klingen diese Einschränkungen für einen angeblich unbedenklichen Einsatz nicht vertrauenserweckend. Zwar ist nicht die Rede von einer möglichen Krebsgefahr, aber immerhin von einer Gefährdung, welche nicht näher erläutert wird. Das klingt fast, als brauche man sich nicht vor anderen Nebenwirkungen zu fürchten, wenn der schlimmste anzunehmende Fall nicht nachgewiesen werden kann. Das beruhigt ungemein, auch wenn Durchfall zum Dauerzustand wird…

Fakt ist auch, dass Glyphosat in Lebensmitteln nachgewiesen wurde. Es gerät also definitiv in den Nahrungskreislauf. Das kann aber nicht so schlimm sein, denn Gift in geringen Mengen tötet schleichend und nicht plötzlich…

In seiner Anwendung soll Glyphosat zuverlässig auch hartnäckige Pflanzen wie Brenneseln und Löwenzahn vernichten, welche ja bekanntermaßen als extrem robust gelten. Das macht nachdenklich. Denn wenn solche hoch widerstandsfähigen Pflanzen in die Knie gezwungen werden, muss man sich fragen, wieso dem gegenüber empfindliche Organismen wie z.B. der menschliche Körper keinen Schaden erleiden sollen?

Skurril dürfte hierbei der Umstand sein, dass eben jene WHO jüngst die Wurst als krebserregend klassifizierte und diese somit bedenklicher in der Hierarchie krebsfördernder Substanzen ist als der Unkrautvernichter. Was spricht also dagegen, Glyphosat gleich als Energiedrink für eine ausgewogene Darmflora mit Erdbeergeschmack anzubieten…?

Anmerkung: Selbst wenn Glyphosat nicht mehr zugelassen werden sollte, ist die Gefahr keineswegs gebannt. Denn solange es Ersatzprodukte gibt, welche womöglich schlimmere Auswirkungen auf Mensch und Natur entfalten und stattdessen eingesetzt werden dürfen, ist ein Verbot reine Makulatur.

 

 

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